
09.10.2006
Ein permanentes Aufenthaltsrecht für die atypischen Grenzgänger
Unter den Grenzgängern der Euregio Maas-Rhein gibt es zahlreiche, die ihren Wohnsitz auf die andere Seite der Grenze verlegt haben, ohne jedoch ihre beruflichen und sozialen Aktivitäten im Herkunftsland einzustellen. Sie werden als atypische Grenzgänger bezeichnet.
Das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union gehört zwar zu den Grundrechten der Bürger in der Union, aber Personen, die von diesem Recht Gebrauch machen möchten, ohne im Wohnland zu arbeiten, müssen nachweisen, dass sie über eine Krankenversicherung und ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um dem Sozialsystem im Wohnland nicht zur Last zu fallen.
Dieser Umstand hat lange Zeit große Probleme für die atypischen Grenzgänger nach sich gezogen. Bei der geringsten wirtschaftlichen Durststrecke sahen sich diese gezwungen, den Wohnstaat zu verlassen. In der Euregio Maas-Rhein hat sich dieses Problem durch die zuletzt durchgeführte Reform der deutschen Arbeitslosenunterstützung weiter verschärft. Wir haben darauf in einem vorangegangenen Artikel hingewiesen (
Freizügigkeit mit Hindernissen).
Die neue
europäische Richtlinie über das Aufenthaltsrecht für europäische Bürger kommt demnach genau zur richtigen Zeit, um arbeitslose Deutsche, die unechte Grenzgänger sind, vor der Ausweisung zu bewahren. Das Hauptverdienst der Richtlinie liegt darin, dass für alle Personen, die seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat leben, ein Recht auf Daueraufenthalt geschaffen wird, unabhängig davon, ob die oben aufgeführten Bedingungen erfüllt sind oder nicht. Dieser Text wird offiziell in
Deutschland seit dem 1.01.2005 und in den
Niederlanden seit dem 1.05.2006 (Seite nur auf niederländisch erhältlich) in die Praxis umgesetzt.
Belgien hingegen hat die Richtlinie immer noch nicht umgesetzt. Auch wenn es im belgischen Recht an der Umsetzung fehlt, ändert das nichts daran, dass die Wirkungsweise dieses Instruments zwingend vorgeschrieben ist. Denn die Richtlinie ist am 1.05.2006 in ganz Europa in Kraft getreten. Nichtsdestoweniger musste die TaskForce das Brüsseler Ausländeramt auf diese positive Änderung der Rechtslage hinweisen. Nach vielen Gesprächen hat das Ausländeramt schließlich die Notwendigkeit anerkannt, die Richtlinie umzusetzen und den Ausweisungsbescheid für den deutschen Bürger, den wir als Beispiel in unserem letzten Artikel angeführt hatten (
Freizügigkeit mit Hindernissen), zurückzunehmen.
Auf unsere Intervention hin hat sich die Situation für die atypischen Grenzgänger im Dreiländereck der Euregio geklärt: unabhängig davon, wo sie leben, erlangen sie da, wo sie fünf Jahre ununterbrochen ihren Wohnsitz haben, ein Recht auf Daueraufenthalt.