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09.10.2006

Riester-Rente bald europatauglich?

Die Europäische Kommission kritisiert die deutschen Gesetze zur Riester-Rente und droht mit einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Mithilfe der Riester-Rente können Arbeitnehmer und deren Angehörige mit staatlicher Förderung eine attraktive Privatvorsorge aufbauen. Erster Kritikpunkt der EU-Kommission: Die staatlichen Zulagen zur privaten Altersvorsorge sind an die unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in Deutschland gebunden. Folge: Wer im Alter seinen Wohnsitz im Ausland nimmt, muss die Riester-Förderung zurückzahlen - auch wenn er während seines gesamten aktiven Berufslebens in Deutschland Steuern bezahlt hat. Wer sich als Deutscher beispielsweise auf Mallorca zur Ruhe setzt, bekommt bei vorher gleichen Riester-Beiträgen weniger monatliche Privatrente als ein Riester-Rentner mir Wohnsitz in Deutschland. Dies betrifft auch Gastarbeiter aus anderen EU-Ländern und die klassischen Grenzgänger, die in Deutschland eine Riester-Rente aufbauen: sie alle müssen die Zulagen bisher zurückzahlen, sofern sie im Alter in ihre Heimat zurückkehren bzw. ihre Tätigkeit in Deutschland beenden. Durch die strikten Rückzahlungsregeln für die staatliche Förderung sieht die Europäische Kommission die Freizügigkeit der Bürger innerhalb der EU behindert. Weiterer Kritikpunkt der Europakommissare: Mit dem im Riester-Vertrag angesparten Kapital könnten nur in Deutschland Immobilien gekauft oder gebaut werden. Ein Holländer aus einer Grenzregion, der in Deutschland arbeitet und sozialversichert ist, kann nur dann Geld aus seinem Riester-Vertrag entnehmen, wenn er davon in Deutschland ein Haus baut. Auch dadurch sei die Freizügigkeit in Europa behindert, Gebietsansässige und Gebietsfremde würden ungleich behandelt. Das Beispiel Riesterrente zeigt anschaulich, dass es oft nicht Europa ist, das den Bürger hindert, mobil zu sein, sondern die Nationalstaaten. Die EU-Kommission als "Hüterin der Verträge" ist oft gezwungen, mit Hilfe des Europäischen Gerichtshofes, das zu richten, was nationale Gesetzgeber den Grenzgängern eingebrockt haben.