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03.12.2007

Neuigkeiten für Grenzgänger, die in Deutschland steuerpflichtig sind



Das deutsche Steuergesetz 2008 ist ein hervorragender Jahrgang für die Grenzgänger! Um zu verstehen, warum das so ist, muss man die steuerliche Situation erklären, in der sich Grenzgänger bis 2007 befanden. Am besten lässt sich die Problematik mit einem Beispiel veranschaulichen:

Herr X lebt mit seiner Gattin in Belgien und arbeitet in Deutschland, wo er 29.075 Euro im Jahr verdient. Wenn die Ehefrau in Belgien arbeitet und ihr Einkommen unter 12.272 Euro im Jahr liegt, kann Herr X unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland sein und zahlt daher 3072,16 Euro im Jahr an Einkommensteuer. Verdient Frau X jedoch mindestens 12.273 Euro jährlich in Belgien, dann rutscht Herr X in Deutschland in die Kategorie "beschränkt steuerpflichtig" und bezahlt 4837,17 Euro im Jahr an Einkommensteuer (d.h. 1765,01 Euro mehr).

Bis Ende 2007 ist nämlich in Deutschland die unbeschränkte Steuerpflicht für Grenzgänger nur möglich, wenn: oder Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist der Grenzgänger in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig. Er ist demnach auf die Steuerklasse 1 festgelegt, und ihm werden die Steuervorteile in seinem Beschäftigungsland vorenthalten, auf die er aufgrund seiner persönlichen und familiären Situation Anspruch hätte.

Der Artikel 1(2)b des deutschen Steuergesetzes 2008 setzt den Grenzbetrag für ausländische Einkünfte höher an und passt ihn an den Index der Lebenshaltungskosten an, die sich heute auf 7.664 Euro für Alleinstehende und 15.328 Euro für Eheleute belaufen. Auch wenn die TaskForce Grenzgänger der EMR weiterhin die Beibehaltung einer Einkommensgrenze in diesem Bereich bemängelt, begrüßt sie den Beschluss des deutschen Gesetzgebers. Für diese Anpassung hat sie sich seit ihrer Gründung im Januar 2006 bei den deutschen, aber auch bei den niederländischen und belgischen Behörden eingesetzt.