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24.09.2007

Europaparlamentarier Toine Manders erhält deutliche Antwort auf Fragen zur Krankenversicherung für Doppelrentner!

Obwohl das niederländische Zorgverzekeringswet schon vor mehr als anderthalb Jahren in Kraft getreten ist, fehlt vielen in den Niederlanden wohnhaften so genannten Doppelrentnern (d.h. Personen, die eine ausländische Rente oder Pension und eine niederländische Rente beziehen) die Sicherheit im Hinblick auf ihren Krankenversicherungsschutz. So fragen sich ehemalige deutsche Beamte, ob die Niederlande und Deutschland nun tatsächlich eine Vereinbarung geschlossen haben, damit sie weiterhin in Deutschland versichert sein können. In den Ruhestand getretene Grenzgänger möchten wissen, ob sie in den Niederlanden auch dann krankenversicherungspflichtig sind, wenn sie ihre kleine niederländische gesetzliche Altersrente (AOW) nicht mehr empfangen. Und es besteht Uneinigkeit über die Höhe der von Doppelrentnern zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge. Der Europaparlamentarier Toine Manders hat neulich auf eine Klärung dieser Fragen gedrängt, um der Rechtsunsicherheit ein Ende zu bereiten, in der die Betroffenen bisher leben. Die Antworten der Europäischen Kommission vom 6. September tragen dazu in besonderem Maße bei.

Anlass der Anfrage bot unter anderem die Tatsache, dass die niederländischen Behörden die Gerichtsurteile Nikula (C-50/05) und Sulo Rundgren (C-389/99) des Europäischen Gerichtshofes uneinheitlich anwandten. Im Urteil Nikula bestimmte das Gericht, dass die Höchstgrenze der durch den Rentner zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge vorgegeben ist durch die Höhe der Rente, die von dem Mitgliedstaat gezahlt wird, zu dessen Lasten die Kosten der medizinischen Versorgung der betreffenden Person gehen. Die Kommission unterstreicht, dies bedeute, dass ein in den Niederlanden wohnender Doppelrentner keine höheren Krankenversicherungsbeiträge zahlen sollte als das, was er in den Niederlanden an Rente bezieht. Das heißt also, dass jemand, der eine Mini-AOW bezieht, bei relativ niedrigen Krankenversicherungsbeiträgen Anspruch auf vollständige medizinische Versorgung zu Lasten der Niederlande hat. Die neue europäische Verordnung Nr. 883/2004 (diese wird die jetzige europäische Verordnung Nr. 1408/71 in einigen Jahren ersetzen) wird dieses Urteil übrigens wieder rückgängig machen. Artikel 30 dieser Verordnung bestimmt nämlich, dass jedweder Mitgliedstaat die Freiheit hat, selbst zu regeln, wie die zu zahlenden Beiträge zu bemessen sind.

Die Kommission hat außerdem eine klare Antwort auf eine schon vor längerer Zeit gestellte Frage gegeben: "Bleibe ich auch dann pflichtversichert in der niederländischen Zorgverzekeringswet, wenn ich mich entschließe, keine AOW von der Sociale Verzekeringsbank beziehen zu wollen?". Wie die TaskForce Grenzgänger EMR bereits in Oktober 2006 argumentierte, so sagt auch die Kommission, dass die Niederlande nur Krankenversicherungsbeiträge erheben dürfen (und die Kosten für die medizinische Versorgung der betreffenden Rentner tragen müssen), wenn sie auch tatsächlich eine Rente an die betreffende Person zahlen (Diese Aussage basiert auf das Urteil C-389/99 Sulo Rundgren). Entscheidend ist also nicht ob der Versicherte Anspruch auf eine AOW hat (wie die Niederlande bisher argumentiert haben) sondern, ob die AOW tatsächlich ausgezahlt wird oder nicht. Wenn der Betroffene keine AOW bezieht, hat er in den Niederlanden Anspruch auf medizinische Versorgung zu Lasten des Mitgliedstaates, der ihm eine Rente zahlt (Artikel 28 der europäischen Verordnung Nr. 1408/71). Dieser letztere bestimmt, ob und in welcher Höhe der Betreffende Krankenversicherungsbeiträge zahlen muss.

Schließlich teilt die Kommission mit, dass sie die niederländische Behörde gebeten hat, die Situation der pensionierten deutschen Beamten mit Wohnsitz in den Niederlanden, die zugleich eine niederländische Rente und eine deutsche Pension beziehen, im Rahmen der niederländisch-deutschen Vereinbarung zu regeln. Der genaue Inhalt dieser Vereinbarung wurde noch nicht veröffentlicht.

Die TaskForce Grenzgänger EMR ist zufrieden mit diesen Antworten der Kommission und wird darüber wachen, dass die niederländischen Behörden schleunigst der unsicheren und unklaren Situation, in der sich etliche Doppelrentner schon seit anderthalb Jahren befinden, ein Ende bereiten.