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03.09.2007

Pro-aktive Information für pensionierte Einwohner der Niederlanden



Pensionäre die in den Niederlanden wohnen, in Deutschland als Beamte tätig waren und keine niederländische gesetzliche Altersrente beziehen, glauben oft sie würden nichts mit niederländischem Sozialrecht zu tun haben. Sie sind meistens beihilfeberechtigt und Mitglied der gleichen (deutschen) Krankenversicherung wie während ihrem aktiven Berufsleben. Es kommt aber öfter vor, dass solche ehemaligen Grenzpendler bei der Grenzgängerberatungsstelle der Regio Aachen e.V. anklopfen und nachfragen weshalb sie vom niederländischen Finanzamt eine Aufforderung erhalten, niederländische Sozialversicherungsbeiträge inklusive Zinsen zu zahlen.

Erklärung? Pensionäre unterliegen ab dem Moment, in dem sie in den Ruhestand treten, den Rechtsvorschriften ihres Wohnlandes. Was die Krankenversicherungspflicht angeht, sind auf sie, weil sie, als deutsche Beamte einem Sondersystem unterliegen, weiter die deutschen Rechtsvorschriften anwendbar. Die deutschen und niederländischen Behörden haben sich darauf geeinigt, dass Beamte und ihre Familienangehörige nicht in den Niederlanden versicherungspflichtig werden, sofern sie in Deutschland beihilfeberechtigt sind, keine niederländische Altersrente beziehen und nicht in den Niederlanden beschäftigt sind. Die Pensionäre sind aber verpflichtet, sich bei der Niederländischen Sozialen Versicherungsbank freistellen zu lassen. Sonst müssen sie doch in den Niederlanden Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Diese bestimmte Personengruppe, wurde bisher nicht pro-aktiv auf die Notwendigkeit hingewiesen sich freistellen zu lassen. Dies im Gegensatz zu Rentner, die in Deutschland gearbeitet haben. Diese werden nämlich durch den Bureau Deutsche Angelegenheiten der Sociale Verzekeringsbank (SVB) informiert. Weil diese Instanz aber keine Informationen über Pensionäre hat, die keine niederländische Altersrente beziehen, bleiben diese häufig in Unkenntnis.

Um dies zu vermeiden, hat die TaskForce Grenzgänger EMR zusammen mit dem Bureau Deutsche Angelegenheiten ein Merkblatt erstellt. Dieses Merkblatt wird auch von der Deutsche Beamtenbund und Tarifunion NRW und Dbb Berlin als Download zur Verfügung gestellt. Siehe auch ein Link des BDZ.