
01.08.2007
Die EMR
Labor der Freizügigkeit der Drittstaatsangehörigen in Europa?
Nach heutiger europäischer Gesetzgebung (
Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003) sollte ein Mitgliedsstaat, der die
Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erteilt hat, diese Person wie eigene Staatsangehörige behandeln. Langfristig Aufenthaltsberechtigte verfügen unter anderem über den gleichen Zugang zu nichtselbständiger oder selbständiger Erwerbstätigkeit, solange dies nicht - auch nicht zeitweise - mit einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung verbunden ist. Dies bedeutet aber nicht, dass diese Personen europaweit einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Andere Mitgliedstaaten als derjenige, der die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten zuerkannt hat, können weiterhin aus Gründen ihrer Arbeitsmarktpolitik Restriktionen verhängen (Artikel 14 Absatz 3 der Richtlinie).
Nach Artikel 14 Absatz 5 der Richtlinie können Mitgliedstaaten in Einklang mit ihrem nationalen Recht festlegen, unter welchen Bedingungen langfristig Aufenthaltsberechtigte als Grenzgänger auf ihrem Hoheitsgebiet arbeiten dürfen. Die Richtlinie hat also im Bereich der grenzüberschreitenden Arbeit der Drittstaatsangehörigen innerhalb der EU keine Verbesserung gebrach.
Im Moment verzeichnen die Niederlande nach Dänemark die niedrigste Arbeitslosenquote der ganzen EU. Es wäre ideal, wenn ein Sonderabkommen die Rahmenbedingungen schaffen könnte, um in der EMR mit einem einfachen Austausch von Arbeitskräften - unabhängig von deren Staatsangehörigkeit - zu experimentieren. Die TaskForce plädiert entsprechend für die Annahme eines
Sonderabkommens, das Drittstaatsangehörigen die Möglichkeit gibt, ohne Arbeitsgenehmigung als Grenzgänger in der EMR zu arbeiten. Dieses Sonderabkommen soll sowohl auf Drittstaatsangehörigen, die die Rechtsstellung langfristig Aufenthaltsberechtigter in Belgien, Deutschland oder in den Niederlanden erworben haben als auch auf Bürger der so genannten "neuen" EU-Beitrittstaaten angewandt werden unter der Voraussetzung dass sie in Belgien, Deutschland oder in den Niederlanden wohnen. Die TaskForce hat bereits damit angefangen, den zuständigen Ministerien dieses Projekt vorzustellen.