
22.06.2006
Freizügigkeit mit Hindernissen
Das Recht für EU-Bürger sich innerhalb der Union frei zu bewegen ist längst erworben. Um sich jedoch auch frei niederlassen zu können, müssen sie vor allem zwei Bedingungen erfüllen: sie müssen nachweisen, dass sie unabhängig von Sozialhilfe leben können und über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen.
Sind diese Bedingung erfüllt, kamen EU-Bürger jedoch bisher nicht umhin, regelmäßig ihre Aufenthaltserlaubnis bei den zuständigen Behörden zu erneuern. Dies bedeutet in erster Linie viel Bürokratie und widerspricht dem Geist des von Brüssel angestrebten Ideals der "Unionsbürgerschaft".
Ein Schritt in die richtige Richtung verspricht, eine neue
Richtlinie, die spätestens seit dem 1. Mai dieses Jahres von allen 25 EU-Mitgliedstaaten implementiert sein muss. In
Deutschland wird das neue Recht schon seit dem 1.1.2005 in der Praxis angewandt und in den
Niederlanden (Die Seite steht nur auf Niederländisch zur Verfügung) seit dem 1.6.2006.
Für einen Aufenthalt auch von mehr als drei Monaten benötigen Unionsbürger nun keine Aufenthaltserlaubnis mehr. Es reicht, sich bei den zuständigen Behörden anzumelden. Dann bekommen sie - bei Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen - eine Aufenthaltsbescheinigung ausgehändigt. Es ist wohl gemerkt keine Erlaubnis mehr nötig! Die wesentlichste Neuerung der Richtlinie ist jedoch, dass Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die sich rechtmäßig fünf Jahre lang ununterbrochen im Aufnahmeland aufgehalten haben, ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erwerben, das keinen weiteren Bedingungen, also auch nicht der Pflicht zur eigenen Existenzsicherung, mehr unterliegt!
Und hier kommt die TaskForce ins Spiel: Leider sind offensichtlich die belgischen Behörden in ihrer Praxis mit den neuen Regelungen nicht vertraut, obwohl sie mit einem
Rundschreiben (Die Seite steht nur auf Niederländisch zur Verfügung) informiert wurden! Anders ist das Vorgehen gegen einen deutschen Bürger mit Wohnsitz in der belgischen Grenzregion nicht zu erklären, der schon seit fast 9 Jahren dort wohnt und wegen Arbeitslosigkeit Sozialhilfe beantragen musste. Er bekam daraufhin im vergangenen Jahr eine Abschiebeverfügung. Die TaskForce setzt sich nun dafür ein, dass diese Verfügung rückgängig gemacht wird und der rechtmäßige Aufenthalt des Betroffenen ordnungsgemäß durch die Wohnortgemeinde bescheinigt wird! Im Prinzip wäre dies formal nicht mehr notwendig, da auch ohne eine formale Umsetzung in nationales Recht, sich jeder EU-Bürger auf dieses europäische Recht berufen kann!
Nach fünf Jahren wohnen in einem anderen EU-Land, braucht niemand mehr zu fürchten, bei Arbeitslosigkeit ausgewiesen zu werden. Die Task Force wird mit dafür Sorge tragen, dass sich dieser wichtige Schritt zu einem echten "Europa der Bürger" auch bis in die letzten euregionalen Amtsstuben herumspricht!