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25.06.2007

Deutschland

Der Studententarif in der Krankenversicherung kann endlich von Grenzgängern in Anspruch genommen werden



Die Reform der deutschen Krankenversicherung, deren Regelungen mehrheitlich am 1.04.2007 in Kraft getreten sind, bringt eine entscheidende Verbesserung für die Studenten mit Wohnsitz in Deutschland, die an einer ausländischen Universität eingeschrieben sind. Bisher waren diese von der Inanspruchnahme des Studententarifs in der Krankenversicherung ausgeschlossen, der nämlich nur Personen eingeräumt wurde, die an einer vom deutschen Staat anerkannten Einrichtung studierten. So blieb einer in Aachen lebenden und in Maastricht Bildhauerkunst studierenden Person lediglich die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern, was viel teurer war als die Krankenversicherung, die die Person in Anspruch hätte nehmen können, wenn sie sich für eine deutsche Universität entschieden hätte. Besonders problematisch war dies für Personen, die sich entschieden hatten, in den Niederlanden zu studieren, denn im Gegensatz zum Modell, dem sich die meisten Länder angeschlossen haben, zieht die Einschreibung an einer niederländischen Universität nicht automatisch die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach sich.

Seit dem 1. April 2007 können nach Artikel 240 des deutschen Sozialgesetzbuchs alle Studenten, deren Wohnsitz in Deutschland liegt, den Studententarif in der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen, ob sich ihre Universität nun in Deutschland, in Europa oder selbst jenseits der Grenzen des Binnenmarktes befindet. Ob diese Regelung auch für Ihre ausländische Schule, Bildungseinrichtung oder Universität gilt, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.