zur Hauptseite  Artikel ausdrucken  Newsletter abonnieren
05.06.2007

Deutsche Gesundheitsreform

Willkommen in der Solidarität ist auch für Grenzgänger der Leitspruch



Wie die Niederlande hat jetzt auch Deutschland sich entschlossen sein Gesundheitssystem zu ändern. Grund dafür ist, dass das heutige System, auch wegen der Überalterung und den zunehmenden Kosten der Gesundheitsfürsorge, langsam unbezahlbar wird, die gesundheitliche Versorgung von 82 Millionen Menschen aber gesichert werden soll. Außerdem leben in Deutschland mindestens 200.000 Menschen ohne Krankenversicherungsschutz. Um zu garantieren, dass keiner durch Krankheit in finanziellen Problemen gerät, führt das deutsche Bundesministerium für Gesundheit für alle die das deutsche Soziale Sicherheitsrecht unterliegen, die Pflicht ein, eine Krankenversicherung abzuschließen. Diese Reform hat daher auch Konsequenzen für Personen die nicht in Deutschland wohnen aber dort arbeiten, sogar wenn sie nur einen Mini-Job (auch geringfügige Beschäftigung genannt) ausüben.

Ziel der Reform ist also zu bewirken, dass niemand ohne Versicherungsschutz bleibt und Versicherten, die den Schutz verloren haben, eine Rückkehrmöglichkeit zur jeweiligen Versicherung angeboten wird. Die Gesundheitsreform unterscheidet weiter zwischen Personen die vorher gesetzlich versichert waren und diejenigen die privat gegen Krankheitskosten versichert waren. Für Personen die jetzt ohne Versicherung sind und zuletzt gesetzlich versichert waren, gilt, dass sie ab dem 1. April 2007 verpflichtet sind Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden. Für ehemals privat Versicherte gilt diese Pflicht erst ab dem 1. Januar 2009. Sie können sich übrigens schon ab dem 1. Juli 2007 zum Standardtarif in der privaten Krankenversicherung versichern, und zwar ohne Risikozuschläge.

Nach deutschem Recht war bisher eine Person die weniger als €400,- pro Monat verdient (€400 Mini-Job) oder weniger als zwei Monate oder weniger als 50 Tagen pro Jahr arbeitet (kurzfristige Mini-Job) nicht sozialversicherungspflichtig. Die Gesundheitsreform ändert jetzt einiges bezüglich ihrer Krankenversicherung. § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V bestimmt, dass auch Mini-Jobber, die nicht bereits auf Grund einer Hauptbeschäftigung oder im Rahmen der Familienversicherung versichert sind, verpflichtet sind Mitglied einer Krankenkasse zu werden. Entscheidend ist, dass zuletzt eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand. Irrelevant ist ob es sich dabei um eine Pflichtversicherung, eine freiwillige Versicherung oder um eine Familienversicherung handelte. Schlussfolgerung: Mini-Jobber können in Zukunft nicht mehr Versicherungslos sein.

Außerdem ermöglicht die Gesundheitsreform, dass sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen sich einem stärkeren Wettbewerb stellen. Die Idee ist, dass sie so ihre Policen mehr auf die Bedürfnisse der Versicherten abstimmen können. Versicherte bekommen mehr Wahlfreiheit und können einfacher ihre Krankenversicherung wechseln wenn die Beitragssätze in Vergleich zu anderen Anbietern zu hoch werden.

Für mehr Informationen verweisen wir Sie auf www.die-gesundheitsreform.de