
25.04.2007
Niederlande: Verhandlungen über Doppelbesteuerungsabkommen
Die Niederlande befinden sich zur Zeit u.a. mit Deutschland in (Neu-)Verhandlungen über den Vertrag zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA). Bei den Verhandlungen will das niederländische Finanzministerium Probleme berücksichtigen, die die Beteiligten mit den geltenden Regelungen haben. Sie werden mittels einer
Pressemitteilung aufgerufen, die Direktion Internationale Finanzangelegenheiten auf relevante internationale Steuerangelegenheiten aufmerksam zu machen. Dasselbe soll für internationale Steuerfragen gelten, die im Verhältnis zwischen zwei Ländern gelten, so zum Beispiel mit Belgien, mit dem die Niederlande zur Zeit keine geplanten Verhandlungen führen. Die vorgebrachten Probleme könnten dann bei der Zusammenstellung von Verhandlungsthemen in den kommenden Jahren eine Rolle spielen.
Die TaskForce Grenzgänger EMR hat diese Gelegenheit aufgegriffen, um das Ministerium über die drängensten Probleme in der Euregio Mass-Rhein zu informieren. Im Folgenden eine kurze Skizze, der zur Sprache gebrachten Themen:
Im Verhältnis mit Deutschland schlägt die TaskForce Grenzgänger EMR die Einführung eines sog. Systems für "priviligierte Nichtansässige" im Doppelbesteuerungsabkommen vor, nach dem Modell des niederländisch - belgischen DBA's. Ein entsprechendes System hätte den Vorteil, dass der Grenzgänger zwischen beschränkter oder unbeschränkter Steuerpflicht, für sein im Tätigkeitsland erzieltes Einkommen, wählen könnte, ohne bestimmte Einkommensgrenzen für im Wohnland erzielte Einkünfte für sich (und seinen Partner) berücksichtigen zu müssen. Als Alternative plädiert die TaskForce für eine Erhöhung des Betrages der sog. "schädlichen" ausländischen Einkünfte bei der Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht nach dem deutschen Einkommenssteuergesetz (§ 1 Abs. 3 EstG). Die Einkünfte sind für Alleinstehende auf maximal € 6.136 pro Jahr festgelegt worden und seit der erstmaligen - an den Lebenshaltungskosten orientierten - Festsetzung 1996 nicht mehr angepasst worden. Heute würde diese Summe mittlerweile bei € 7.664,-im Kalenderjahr liegen.
Weiterhin haben wir das Ministerium davon unterrichtet, dass zwischen Belgien und Deutschland eine Verständigungsvereinbarung zu der steuerlichen Behandlung von Abfindungen unterzeichnet wurde. In der deutsch-niederländischen Mobilitätsrichtungen werden Abfindungen, aufgrund der unterschiedlichen steuerlichen Einordnung dieser Einkünfte, weiterhin entweder doppelt oder gar nicht besteuert. Deutschland und Belgien haben sich nun einvernehmliche Regelung geeinigt(
Besteuerung von Abfindungen: Deutschland und Belgien stellen die Rechtssicherheit wieder her). Obwohl eine entsprechende Vereinbarung auch zwischen den Niederlanden und Deutschland dringend erforderlich wäre, gibt es bis jetzt keine. Eine entsprechende Regelung sollte Eingange im neuen DBA finden und somit eine befriedigende Lösung für die Betroffenen bringen.
Ein anderes, schon lange auf der Tagesordnung stehendes Problem betrifft die Besteuerung von Berufskraftfahrern im internationalen Verkehr. Für sie sollte im Doppelbesteuerungsabkommen eine gleichlautende Regelung wie für Bedienstete von (See-) Schiffen und Luftfahrzeugen gelten, sodass sie nicht länger mit einer Besteuerung sowohl im Wohn- als auch im Tätigkeitsland konfrontiert werden. Das Einkommen dieser Personen wird in dem Staat steuerpflichtig, in dem sich der Ort der Leitung des Unternehmens befindet. Die TaskForce Grenzarbeiter EMR wünscht sich, dass die Regelung für Berufskraftfahrer, sowohl im deutsch-niederländischen als auch im deutsch-belgischen DBA, entsprechend geändert werden sollte.
Gleichzeitig hat die TaskForce Grenzarbeiter EMR das Ministerium auf den Umstand hingewiesen, das Hochschullehrer und Lehrer, die als Grenzgänger in der EMR arbeiten, während der ersten zwei Jahre ihrer Tätigkeit - sowohl nach dem deutsch - belgischen DBA als auch nach dem deutsch- niederländischen DBA im Wohnland steuerpflichtig bleiben. Das steht im Widerspruch zum Prinzip der generellen Tätigkeitsstaatbesteuerung. In der Praxis wird die Anwendung der 2-Jahres-Regelung durch eine entsprechende Anpassung im Arbeitsvertrag umgangen. In Anerkennung dieser Situation empfiehlt es sich ,die geltenden DBA's in der EMR entsprechend anzupassen.
Schließlich haben wir noch die territoriale Beschränkung einiger steuerlicher Abzugsposten im belgischen Steuerrecht aufgegriffen. Hierbei handelt es sich um folgende Abzugsposten: Die Kosten für Kinderbetreuung, wenn das Kind außerhalb Belgiens betreut wird, Unterhaltsrenten, an nicht in Belgien wohnende Personen und Arbeitslöhne von Hausangestellten. Obwohl Grenzgänge, die in den Niederlanden wohnen und in Belgien zu versteuerndes Einkommen haben, dies nicht als direkten Nachteil empfinden (sie erhalten durch die niederländischen Behörden eine Kompensation), ergibt sich aus verschiedenen Urteilen des Europäischen Gerichtshofes, dass dergleichen territoriale Beschränkungen nicht in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Nichtdiskriminierung sind.
Die TaskForce Grenzarbeiter EMR ist der Auffassung, dass Änderungen in den DBA's in oben genannter Weise zu einer Stimulierung von grenzüberschreitender Arbeitnehmermobilität in der Euregio Maas-Rhein führen könnte und die wirtschaftliche und kuturelle Entwicklung befördern würde.