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22.06.2006

Das Elterngeld kommt...

... und die Task Force achtet darauf, dass die Grenzgänger nicht vergessen werden! Das Elterngeld ist eine Familienleistung die im Rahmen der europäischen Rechtsvorschriften koordiniert wird. Das heißt, dass nicht nur Personen die in Deutschland wohnen, sondern auch die jenige, die in Deutschland arbeiten Anspruch auf Elterngeld haben.

Das Elterngeld wird für Familien gezahlt, deren Kinder ab dem 1. Januar 2007 geboren werden. Für Kinder, die bis zum 31. Dezember 2006 zur Welt kommen, gilt das heutige Erziehungsgeldgesetz. Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiv-Eltern, Pflegeeltern und in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades. Das Elterngeld ist also allen Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht berufstätig waren. Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.

Wir werden mit dem Bundesministerium für Familie Kontakt aufnehmen und darauf hinweisen, dass nach EU Recht alle Personen die in Deutschland arbeiten - also auch Grenzgänger - Anspruch auf Elterngeld haben.